Willkommen auf der Website der Kanzlei
Matthias Uhler
Unsere Philosophie:
Niemand kann alles können. Daher hat sich unsere Kanzlei einem hohen Grad der Spezialisierung verschrieben. Herr Rechtsanwalt Matthias Uhler bearbeitet daher ganz überwiegend Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Wir vertreten die Auffassung, dass der Mandant bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt am besten einen Fachanwalt aus dem Bereich sucht, der seinen Fall betrifft.
Die bloße Angabe eines „Tätigkeitsschwerpunktes“ hilft oft nicht wirklich weiter.
Mit dem Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung kann ein Rechtsanwalt seine Spezialisierung am deutlichsten kenntlich machen, weil diese Spezialisierung durch die Rechtsanwaltskammer geprüft wird.
Ein Fachanwalt muss nachweisen, innerhalb von drei Jahren unmittelbar vor Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung eine bestimmte Anzahl von Mandaten in dem betreffenden Rechtsgebiet selbständig bearbeitet zu haben (Arbeitsrecht: 100 Fälle und davon mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren; Miet- und Wohnungseigentumsrecht: 120 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren; Verkehrsrecht: 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren).
Ferner muss er die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang über 120 Stunden nachweisen. Dabei sind außerdem drei umfangreiche Klausuren zu bestehen. Außerdem hat der Fachanwalt jedes Jahr die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen, um die Fachanwaltsbezeichnung nicht zu verlieren.
Da die Fachanwaltsbezeichnung zwangsläufig zu einer Konzentration auf das jeweilige Rechtsgebiet führt, ist auch gewährleistet, dass der Fachanwalt eine hohe aktuelle praktische Erfahrung in dem betreffenden Rechtsgebiet hat.