Anwaltskanzlei Matthias F. Uhler
Die Anwälte und Anwältinnen

Die Anwälte und Anwältinnen

Rechtsanwalt Matthias Uhler
Matthias Uhler

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Uhler wurde in Frankfurt am Main geboren und hat seine Kindheit und Jugend in Wiesbaden verbracht. Er studierte Rechtswissenschaft an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Seinen Referendardienst absolvierte Herr Rechtsanwalt Uhler bei dem Landgericht Wiesbaden.

Herr Uhler ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen – und lagen schon immer – auf den Bereichen des Arbeitsrechts, sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Bereits an der Universität wählte er Arbeitsrecht als Wahlfach für das Examen.

Auch in seiner beruflichen Praxis als Rechtsanwalt blieben die Bereiche Arbeitsrecht, sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, seine zentralen Tätigkeitsschwerpunkte.

Herr Rechtsanwalt Uhler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Uhler, wurde im Jahr 2021 einzelzertifiziert. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zertifizierung, wurde die Kanzlei als fehlerfrei bewertet. 

matthias.uhler@matthias-uhler.de

Rechtsanwältin Dorothee Müller

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Müller ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und hat sich, neben dem Arbeitsrecht, auf das Familienrecht spezialisiert.

Frau Müller ist seit 2008 als Rechtsanwältin in Wiesbaden tätig. Sie setzte ihren Schwerpunkt von Anfang an auf das Arbeitsrecht.

Wegen ihrer theoretischen Kenntnisse und auch wegen ihrer jahrelangen Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht, erhielt sie im Jahr 2014 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Berechtigung, sich Fachanwältin für Arbeitsrecht zu nennen. Das Arbeitsrecht ist nach wie vor ihr wesentlicher und zentraler Tätigkeitsbereich.

Seit dieser Zeit legte Frau Rechtsanwältin Müller ihren zweiten Schwerpunkt auf das Familienrecht. Sie hat seitdem sehr viele Mandanten bei ihrer Trennung, der Scheidung, der Aufhebung ihrer Ehe, den Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsvereinbarung und auch bei dem Abschluss einer Trennungsvereinbarung vertreten.

Frau Rechtsanwältin Müller ist im Familienrecht, außergerichtlich wie auch gerichtlich, in allen Bereichen tätig.

Frau Rechtsanwältin Müller ist in unserer Kanzlei in Bürogemeinschaft tätig.

Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern des gleichen oder ähnlichen Berufen zum Arbeiten in gemeinsamen Büroräumen. Die Mitglieder dieser Bürogemeinschaft benutzen gemeinsam die Räume und ggf. das Personal des Büros zu ihrer jeweils selbständigen Berufsausübung.

Die einzelnen Berufsträger sind eigenständig tätig, das heißt, sie rechnen ihre Tätigkeit auch selbständig gegenüber dem Auftraggeber ab. Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften nicht für die Tätigkeit der anderen Mitglieder. Diese Merkmale unterscheiden sie von der Sozietät.

Der Zweck der Bürogemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln (beispielsweise Räumen und technischen Einrichtungen) und von Personal ohne Aufgabe der eigenen Selbstständigkeit.

Wesentlich ist bei der Bürogemeinschaft vor allem, daß die Mitglieder einer Bürogemeinschaft, anders als bei einer Sozietät, nicht füreinander haften.